In den ersten Wochen einer Gründung fallen Entscheidungen, die jahrelang nachwirken: Rechtsform, Gewinnermittlungsart, Umsatzsteuerstatus. Manche davon lassen sich später nur mit Aufwand oder gar nicht mehr korrigieren.
Wir begleiten Gründungen von der Planungsrechnung bis zur ersten Voranmeldung. Bei Praxisgründungen von Ärztinnen, Ärzten und Zahnärzten ist das seit Jahrzehnten ein Schwerpunkt der Kanzlei.
- Rechtsform: Einzelunternehmen, GbR, Partnerschaftsgesellschaft, GmbH, UG — das entscheidet über Haftung, Steuerlast und Aufwand
- Gewinnermittlung: Einnahmen-Überschuss-Rechnung oder Bilanz
- Umsatzsteuer: Kleinunternehmerregelung nutzen oder darauf verzichten
- Ist- oder Sollversteuerung — wann die Umsatzsteuer fällig wird, bei Rechnungsstellung oder bei Zahlung
- Bei Freiberuflern: Abgrenzung zur Gewerblichkeit, die über die Gewerbesteuer entscheidet
Wer die Grenzen des § 19 Umsatzsteuergesetz einhält, weist keine Umsatzsteuer aus und muss keine Voranmeldung abgeben. Seit 2025 gilt: Der Umsatz des Vorjahres darf 25.000 Euro nicht überschritten haben, und im laufenden Jahr dürfen 100.000 Euro nicht überschritten werden.
Der Haken: Wer keine Umsatzsteuer ausweist, zieht auch keine Vorsteuer. Wenn Sie zu Beginn viel investieren — Praxisausstattung, Maschinen, Fahrzeuge — ist der Verzicht auf die Regelung oft die günstigere Rechnung. An diesen Verzicht sind Sie dann allerdings mehrere Jahre gebunden. Deshalb rechnen wir das vorher durch, statt es zu vermuten.
- Planungsrechnung mit Vorausschau auf Ertragslage, Steuerbelastung und Liquidität
- Rechtsformvergleich mit konkreten Zahlen statt allgemeiner Vor- und Nachteile
- Fragebogen zur steuerlichen Erfassung und Anmeldung beim Finanzamt
- Aufbau der Buchhaltung von Anfang an digital
- Begleitung von Finanzierungsgesprächen mit der Bank
- Bei Praxisgründungen: Kaufpreisaufteilung, Abschreibungsplan, Umsatzsteuerprüfung der geplanten Leistungen
| Wann | Was zu tun ist |
|---|---|
| vor der Gründung | Planungsrechnung, Rechtsformwahl, Finanzierung klären |
| bei der Gründung | Gewerbeanmeldung beziehungsweise Anmeldung bei der Kammer, Gesellschaftsvertrag, Notartermin bei Kapitalgesellschaften |
| innerhalb eines Monats | Fragebogen zur steuerlichen Erfassung über ELSTER — hier fällt die Entscheidung zur Kleinunternehmerregelung |
| ab dem ersten Monat | Buchhaltung aufsetzen, Belegwege festlegen, gegebenenfalls Umsatzsteuer-Voranmeldung |
| nach dem ersten Quartal | Erster Soll-Ist-Abgleich: Trägt die Planung? |
Der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ist innerhalb eines Monats nach Aufnahme der Tätigkeit elektronisch zu übermitteln (§ 138 Abgabenordnung).
Häufige Fragen
Ab wann brauche ich einen Steuerberater?
Am besten bevor Sie den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung abschicken. Dort werden Weichen gestellt, die sich hinterher nur schwer zurückstellen lassen.
Lohnt sich eine GmbH für mich?
Das hängt von der Höhe des Gewinns, der Entnahmepolitik und dem Haftungsrisiko ab. Wir rechnen beide Varianten mit Ihren Zahlen durch, statt eine allgemeine Empfehlung auszusprechen.
Ich bin Freiberufler. Muss ich Gewerbesteuer zahlen?
Grundsätzlich nicht. Die Abgrenzung ist aber empfindlich: Verkaufen Sie Produkte, beschäftigen Sie fachfremde Mitarbeitende oder beteiligen Sie Berufsfremde, kann die gesamte Tätigkeit gewerblich werden. Das prüfen wir vorher.
Sprechen wir darüber, was in Ihrem Fall zu tun ist
Sie schildern Ihre Lage, wir sagen Ihnen, was wir übernehmen würden und was besser bei Ihnen bleibt. Am Ende steht eine ehrliche Antwort, ob wir zueinander passen.
Oder rufen Sie an: 0201 84108-0 · Antwort innerhalb von 48 Stunden
