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Transparenz vor dem Start

Diese Seite erklärt, wonach sich das Honorar richtet, was es nach oben treibt und was Sie selbst tun können, um es zu senken. Und sie sagt, wie Sie zu einer verbindlichen Zahl für Ihren Fall kommen.

Was den Rahmen bestimmt
01

Umfang

Leistungen und laufender Aufwand

02

Komplexität

Sonderfragen und Abstimmungsbedarf

03

Verantwortung

Tragweite der Aufgabe

Daraus folgt

Honorarrahmen

vor Beginn geklärt

Rechner-VorschauDerzeit nicht aktiv

Die konkreten Beträge stehen noch aus

Wir nennen an dieser Stelle bewusst keine Zahl, die wir nicht belegen können. Sobald die Honorarrahmen abgestimmt sind, stehen sie hier — mit Rechenbeispielen und einem Rechner, der einen Endbetrag ausgibt statt einer Spanne. Bis dahin bekommen Sie Ihre Zahl über die Honoraranfrage: Sie beantworten sechs Fragen, wir schicken ein Festangebot.

Ihre Angaben

Vorschau
UmfangAngabe ausstehend
KomplexitätAngabe ausstehend
VerantwortungAngabe ausstehend

Ergebnis

Keine Berechnung verfügbar

02Wonach sich das Honorar richtet

Die Vergütung von Steuerberaterinnen und Steuerberatern ist nicht frei verhandelbar, sondern in der Steuerberatervergütungsverordnung geregelt. Sie kennt drei Wege, ein Honorar zu bestimmen — welcher gilt, hängt von der Leistung ab.

Wertgebühr

Die häufigste Form. Grundlage ist ein Gegenstandswert — bei der Buchführung der Jahresumsatz, beim Jahresabschluss das Mittel aus Bilanzsumme und Betriebsleistung, bei der Einkommensteuererklärung die Summe der Einnahmen. Zu diesem Wert gehört eine Tabelle, und innerhalb der Tabelle ein Rahmen, der nach Umfang und Schwierigkeit ausgefüllt wird.

Zeitgebühr

Für Tätigkeiten, für die kein Gegenstandswert vorgesehen ist — Beratungsgespräche, Betriebsprüfungen, Sonderfragen. Der gesetzliche Rahmen liegt bei 30 bis 75 Euro je angefangene halbe Stunde (§ 13 Steuerberatervergütungsverordnung).

Pauschalvergütung

Für laufend wiederkehrende Arbeiten lässt sich eine Pauschale vereinbaren — schriftlich und für mindestens ein Jahr (§ 14 Steuerberatervergütungsverordnung). Das ist der Weg zum planbaren Monatsbetrag, und für die meisten Unternehmen der angenehmere.

03Preistreiber

Was den Preis nach oben treibt

  • Viele Belege bei kleinen Beträgen — die Menge zählt, nicht die Summe
  • Unsortierte oder unvollständige Unterlagen, fehlende Kontoauszüge
  • Bargeschäfte mit Kassenführung
  • Mehrere Gesellschaften, Beteiligungen oder Betriebsstätten
  • Auslandsbezug: Wohnsitz, Umsätze oder Beteiligungen jenseits der Grenze
  • Rückfragen, die mehrfach hin- und hergehen, weil Angaben fehlen
  • Nacharbeiten für zurückliegende Jahre
  • Betriebsprüfungen und Einspruchsverfahren
04Ihr Hebel

Was den Preis senkt — und was Sie selbst dafür tun können

  • Belege digital und vollständig liefern, im selben Rhythmus jeden Monat
  • Eine feste Ansprechperson auf Ihrer Seite, die Rückfragen beantworten kann
  • Bankkonten per Schnittstelle anbinden statt Auszüge nachzureichen
  • Aufgaben übernehmen, die Sie ohnehin erledigen: Ausgangsrechnungen selbst erfassen
  • Kassenführung sauber und tagesaktuell
  • Einen Pauschalvertrag schließen, statt einzeln abzurechnen
  • Fragen sammeln und in einem Termin klären statt in acht E-Mails
05Zusage

Was wir zusagen

  1. 1Sie bekommen den Rahmen vor Beginn genannt, nicht mit der ersten Rechnung.
  2. 2Bei laufenden Arbeiten ist eine schriftliche Pauschale möglich — dann wissen Sie jeden Monat, was kommt.
  3. 3Wird eine Aufgabe erkennbar größer als besprochen, sagen wir das vorher und nicht hinterher.
  4. 4Was nicht im Honorar enthalten ist, steht in der Vereinbarung. Auch das gehört zur Ehrlichkeit.

Häufige Fragen

Warum steht hier kein Preis?

Weil wir keinen nennen wollen, den wir nicht halten können. Eine ausgedachte Spanne wäre schnell geschrieben und im Erstgespräch sofort widerlegt. Über die Honoraranfrage bekommen Sie eine verbindliche Zahl für Ihren Fall.

Kostet das Erstgespräch etwas?

Das Kennenlernen und die Einschätzung, ob wir zueinander passen, kosten Sie nichts. Sobald wir inhaltlich beraten, ist das eine Leistung, die abgerechnet wird — wir sagen Ihnen im Gespräch, ab wann das der Fall ist.

Kann ich einen Festpreis bekommen?

Für laufende Arbeiten wie Buchführung, Lohnabrechnung und Jahresabschluss ja, über eine Pauschalvereinbarung nach § 14 Steuerberatervergütungsverordnung. Für Beratung im Einzelfall ist ein Festpreis selten sinnvoll, weil der Aufwand vorher niemand kennt — dafür gibt es die Zeitgebühr mit vereinbarter Obergrenze.

Ist der günstigste Steuerberater der beste?

Nein, und der teuerste auch nicht. Entscheidend ist, was enthalten ist. Ein niedriger Monatsbetrag, bei dem jede Rückfrage extra abgerechnet wird, ist am Jahresende oft teurer als eine Pauschale, in der die Gespräche drinstecken.

Ihre Zahl bekommen Sie über die Honoraranfrage

Sechs Angaben genügen: Rechtsform, Umsatz, Belegmenge, Beschäftigte, gewünschte Leistungen und Ihr Anlass. Daraus machen wir ein Festangebot statt einer Spanne.

Oder rufen Sie an: 0201 84108-0 · Antwort innerhalb von 48 Stunden