Die Lohnabrechnung ist der Teil der Buchhaltung mit dem härtesten Kalender. Beiträge zur Sozialversicherung sind am drittletzten Bankarbeitstag des Monats fällig, die Lohnsteuer-Anmeldung bis zum 10. des Folgemonats. Wer hier zu spät ist, zahlt Säumniszuschläge.
Wir übernehmen den ganzen Ablauf: Abrechnung erstellen, melden, bescheinigen — und wir sind dabei, wenn die Deutsche Rentenversicherung zur Betriebsprüfung kommt.
- Monatliche Entgeltabrechnung für alle Beschäftigungsarten, auch Minijob und kurzfristige Beschäftigung
- Lohnsteuer-Anmeldung ans Finanzamt und Beitragsnachweise an die Krankenkassen
- An- und Abmeldungen zur Sozialversicherung
- Bescheinigungen für Elterngeld, Krankengeld, Arbeitsagentur und Behörden
- Begleitung bei Lohnsteuer-Außenprüfung und Betriebsprüfung der Rentenversicherung
- Jahresmeldungen und Lohnsteuerbescheinigungen zum Jahreswechsel
Ihre Mitarbeitenden bekommen ihre Abrechnung pünktlich, und Sie bekommen eine Zahlungsliste, aus der hervorgeht, was wann an wen fließt. Änderungen — neue Kolleginnen, Gehaltserhöhungen, Elternzeit — melden Sie uns formlos, den Rest machen wir.
Kommt eine Prüfung, sind wir dabei. Das ist der Punkt, an dem sich zeigt, ob die Abrechnung über die Jahre sauber geführt wurde.
| Wann | Was passiert | Was Sie tun müssen |
|---|---|---|
| bis zum 5. des Monats | Wir rechnen ab | Änderungen melden: neue Mitarbeitende, Austritte, Krankheit, Sonderzahlungen |
| drittletzter Bankarbeitstag | Sozialversicherungsbeiträge sind fällig | Für Deckung auf dem Konto sorgen |
| bis zum 10. des Folgemonats | Lohnsteuer-Anmeldung geht ans Finanzamt | Nichts — das übernehmen wir |
| einmal im Jahr | Lohnsteuerbescheinigungen und Jahresmeldungen | Nichts — das übernehmen wir |
Die Termine gelten gesetzlich für alle Betriebe. Fällt ein Termin auf ein Wochenende oder einen Feiertag, verschiebt er sich auf den nächsten Werktag.
Häufige Fragen
Wie schnell kann ein neuer Mitarbeiter abgerechnet werden?
Wenn uns die Angaben vor dem Abrechnungslauf erreichen, im laufenden Monat. Wir brauchen Name, Geburtsdatum, Steuer-Identifikationsnummer, Krankenkasse, Eintrittsdatum und den Arbeitsvertrag.
Machen Sie auch Minijobs?
Ja, einschließlich der Meldungen an die Minijob-Zentrale und der Prüfung, ob die Beschäftigung wirklich als Minijob durchgeht.
Was ist, wenn die Rentenversicherung prüft?
Wir bereiten die Unterlagen auf, begleiten die Prüfung und beantworten die Rückfragen. Sie müssen nicht allein im Termin sitzen.
Sprechen wir darüber, was in Ihrem Fall zu tun ist
Sie schildern Ihre Lage, wir sagen Ihnen, was wir übernehmen würden und was besser bei Ihnen bleibt. Am Ende steht eine ehrliche Antwort, ob wir zueinander passen.
Oder rufen Sie an: 0201 84108-0 · Antwort innerhalb von 48 Stunden
