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Ein Wechsel ist jederzeit möglich. Es gibt keine gesetzliche Kündigungsfrist für das Mandat, und Sie brauchen keinen Grund zu nennen. Was viele abhält, ist nicht die Kündigung — es ist die Sorge, danach ohne Unterlagen dazustehen.

Diese Sorge lässt sich ausräumen. Auf dieser Seite steht, was Ihnen zusteht, in welcher Reihenfolge Sie vorgehen und was der Wechsel Sie intern an Zeit kostet. Ehrlich gerechnet, nicht schöngeredet.

02Wann ein Wechsel möglich ist

Das Steuerberatungsmandat ist ein Dienstvertrag. Beide Seiten können ihn kündigen, in der Regel ohne Frist und ohne Begründung. Nur wenn Sie im Vertrag ausdrücklich eine Frist vereinbart haben, gilt diese.

Eine Einschränkung gibt es: Nach § 627 Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs darf nicht „zur Unzeit" gekündigt werden — also nicht so, dass der andere Schaden nimmt, weil er sich nicht mehr anders behelfen kann. In der Praxis heißt das: Kündigen Sie nicht drei Tage vor einer laufenden Frist, sondern planen Sie einen Übergang.

Der beste Zeitpunkt ist nach Abgabe des Jahresabschlusses und der Erklärungen für ein abgeschlossenes Jahr. Dann ist ein Schnitt sauber, und niemand muss ein halbfertiges Jahr übernehmen. Möglich ist ein Wechsel aber auch mitten im Jahr.

03Was der bisherige Steuerberater herausgeben muss

Nach § 66 des Steuerberatungsgesetzes muss der bisherige Berater Ihnen die Handakten herausgeben. Dazu gehören alle Unterlagen, die Sie ihm überlassen haben oder die er für Sie erhalten hat — Belege, Verträge, Bescheide, Schriftverkehr mit dem Finanzamt.

Nicht dazu gehören die internen Arbeitspapiere des Beraters: Notizen, Berechnungen für den eigenen Gebrauch, die Korrespondenz zwischen ihm und Ihnen. Diese Abgrenzung führt regelmäßig zu Diskussionen. Praktisch wichtiger als der Streit darüber ist der Datenbestand: Wenn beide Kanzleien mit DATEV arbeiten, lässt sich der Mandantenbestand mit Buchungsdaten und Anlagenverzeichnis direkt übertragen. Das ersparen sich viele, weil sie nicht danach fragen.

Ein Zurückbehaltungsrecht besteht, solange offene Honorare nicht bezahlt sind — das regelt § 66 Absatz 3 des Steuerberatungsgesetzes. Deshalb steht „Rechnungen ausgleichen" in der Checkliste vor „Unterlagen anfordern". Wer offene Posten hat, verhandelt schlecht.

04Was ein Wechsel intern kostet — ehrlich gerechnet

Der Wechsel selbst ist wenig Arbeit: ein Kündigungsschreiben, eine Vollmacht für uns, ein Termin zur Übergabe. Was Zeit kostet, ist das erste gemeinsame Jahr. Wir müssen Ihre Zahlen kennenlernen, Sie müssen uns erklären, warum manche Dinge so gebucht werden, wie sie gebucht werden.

Rechnen Sie mit zwei bis vier Stunden für die Übergabe und mit einigen Rückfragen in den ersten Monaten. Ab dem zweiten Jahr ist der Aufwand wieder normal. Wer Ihnen sagt, ein Wechsel koste gar nichts, hat noch keinen begleitet.

05Häufige Gründe für einen Wechsel
  • Rückrufe bleiben aus, E-Mails werden tagelang nicht beantwortet
  • Der Ansprechpartner wechselt ständig, jedes Jahr wird alles neu erklärt
  • Rechnungen kommen ohne erkennbare Grundlage und ohne Vorwarnung
  • Fristen werden erst kurz vorher gemeldet, Nachfragen vom Finanzamt häufen sich
  • Die Kanzlei arbeitet noch mit Papierakten, Sie längst nicht mehr
  • Der bisherige Berater geht in den Ruhestand und hat keine Nachfolge
  • Das Unternehmen ist gewachsen, die Beratung nicht mitgewachsen
Der Ablauf in vier Schritten
SchrittWas passiertWer macht esDauer
1Erstgespräch: Wir sehen uns Ihre Lage an und sagen, ob wir passengemeinsametwa eine Stunde
2Offene Rechnungen ausgleichen, dann schriftlich kündigenSieein Tag
3Vollmacht für uns, Anforderung der Unterlagen und des Datenbestandswir, mit Ihrer Unterschriftein bis vier Wochen
4Übernahme: Daten einlesen, Fristen prüfen, Zuständigkeit anmeldenwirein bis zwei Wochen

Wechsel-Checkliste zum Abhaken

In dieser Reihenfolge. Punkt 2 vor Punkt 4 ist wichtig — offene Honorare begründen ein Zurückbehaltungsrecht an Ihren Unterlagen.

  • 1Vertrag mit dem bisherigen Berater heraussuchen und auf eine vereinbarte Kündigungsfrist prüfen
  • 2Offene Rechnungen prüfen und ausgleichen
  • 3Kündigung schriftlich erklären, Nachweis des Zugangs sichern
  • 4Herausgabe der Handakten verlangen — schriftlich, mit Frist
  • 5Bei DATEV: Übertragung des Mandantenbestands mit Buchungsdaten und Anlagenverzeichnis erbitten
  • 6Laufende Fristen abfragen: Welche Erklärung, welcher Abschluss, welcher Einspruch steht an?
  • 7Vollmacht für den neuen Berater unterschreiben, damit das Finanzamt umgestellt wird
  • 8Zugänge klären: ELSTER, Online-Banking-Schnittstellen, Lohnabrechnungssystem
  • 9Übergabetermin vereinbaren — persönlich, nicht per E-Mail

Häufige Fragen

Muss ich meinem bisherigen Berater sagen, warum ich wechsle?

Nein. Eine Kündigung braucht keine Begründung. Manche schreiben trotzdem einen Satz dazu, weil es die Übergabe erleichtert — das ist Ihre Entscheidung.

Kann ich mitten im Jahr wechseln?

Ja. Sauberer ist der Wechsel nach einem abgeschlossenen Jahr, aber es gibt keine Regel, die einen unterjährigen Wechsel verbietet. Wir übernehmen auch angefangene Jahre.

Was, wenn der alte Berater die Unterlagen nicht herausgibt?

Zuerst schriftlich mit Fristsetzung anfordern. Hilft das nicht und bestehen keine offenen Honorare, ist die zuständige Steuerberaterkammer die richtige Adresse. In der überwiegenden Zahl der Fälle erledigt sich das mit dem ersten formellen Schreiben.

Bekomme ich eine Zweitmeinung, bevor ich kündige?

Ja, und das ist oft der bessere Weg. Bringen Sie den letzten Jahresabschluss und den letzten Steuerbescheid mit. Wir sagen Ihnen, was uns auffällt — auch dann, wenn das Ergebnis lautet, dass alles in Ordnung ist.

Wird das Finanzamt darüber informiert?

Ja, über die Vollmacht. Wir melden unsere Zuständigkeit an, danach geht die Post an uns. Sie müssen dafür nichts tun außer unterschreiben.

Sprechen wir darüber, was in Ihrem Fall zu tun ist

Sie schildern Ihre Lage, wir sagen Ihnen, was wir übernehmen würden und was besser bei Ihnen bleibt. Am Ende steht eine ehrliche Antwort, ob wir zueinander passen.

Oder rufen Sie an: 0201 84108-0 · Antwort innerhalb von 48 Stunden