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Seit der Gründung des Büros beraten wir — fast schon traditionsgemäß — eine große Anzahl von Medizinern im ganzen Land. Dazu gehören Ärzte aller Fachrichtungen und Niederlassungsformen, einschließlich der Chefärzte.

Ein eigenes Steuerrecht für Ärzte gibt es nicht. Aber es gibt Fragen, die bei Ärztinnen und Ärzten immer wieder auftauchen und bei anderen Berufen fast nie — und darauf kommt es an.

02Die Probleme, die bei fast allen gleich sind
  • Einnahmerückgänge und Zulassungsbeschränkungen durch die Gesundheitspolitik
  • Erhöhter Kostendruck durch Personal, Miete, Labore und Material
  • Umsatzsteuerliche Fragestellungen in Grenzbereichen
  • Gewerblichkeit der Betätigung
  • Praxisgründung — Kauf oder Neuniederlassung — und Praxisverkauf oder -aufgabe
03Was wir dagegen anbieten
  • Beratung und Begleitung bei Praxiskauf oder Neuniederlassung, mit Planungsrechnung: Vorausschau auf Ertragslage, Steuerbelastung, verfügbare Liquidität und Vermögensentwicklung
  • Laufende Unterstützung von Finanzierungs- und Investitionsentscheidungen
  • Unterjährige Steuerprognose, damit rückständige Steuern früh auffallen
  • Monatlicher Vergleich der betriebswirtschaftlichen Ergebnisse mit dem Vorjahr
  • Branchenvergleich mit anderen Praxen
  • Liquiditätsanalyse
  • Beratung und Begleitung beim Praxisverkauf oder der Praxisaufgabe
04Die Grenzbereiche bei der Umsatzsteuer

Heilbehandlungen sind von der Umsatzsteuer befreit. Alles, was daneben läuft, oft nicht: Gutachten, ästhetische Eingriffe ohne medizinische Indikation, Verkauf von Produkten, Vermietung von Geräten, Vortragshonorare. Wer die Grenze übersieht, bekommt sie bei der nächsten Betriebsprüfung rückwirkend gezogen.

Wir prüfen Ihre Leistungen daraufhin durch, bevor die Prüfung kommt. Die Rechtsprechung dazu ändert sich regelmäßig — zuletzt bei ästhetischen Operationen und Behandlungen.

Praxisgründung: was vor der ersten Behandlung geklärt sein sollte

Der Reihe nach. Wer Punkt 1 überspringt, verhandelt bei Punkt 4 schlechter.

  • 1Planungsrechnung: Welche Einnahmen sind realistisch, welche Kosten kommen sicher?
  • 2Finanzierungsbedarf und Tilgungsplan — passt die Rate zur erwarteten Liquidität?
  • 3Rechtsform und Niederlassungsform: Einzelpraxis, Gemeinschaftspraxis, Berufsausübungsgemeinschaft, Medizinisches Versorgungszentrum
  • 4Kaufpreisaufteilung beim Praxiskauf: Was entfällt auf den Goodwill, was auf Geräte? Das entscheidet über die Abschreibung
  • 5Umsatzsteuerliche Einordnung aller geplanten Leistungen
  • 6Anmeldung beim Finanzamt und Wahl der Gewinnermittlungsart
  • 7Vorsorge: Versorgungswerk, Berufsunfähigkeit, private Altersvorsorge

Häufige Fragen

Beraten Sie auch angestellte Ärztinnen und Chefärzte?

Ja. Bei Chefärzten geht es meist um die Abgrenzung zwischen Angestelltenverhältnis und Liquidationsrecht sowie um Nebeneinkünfte aus Gutachten und Vorträgen.

Wir sind eine Gemeinschaftspraxis. Ist das komplizierter?

Anders, nicht schwieriger. Es kommt eine gesonderte und einheitliche Feststellung dazu, und die Gewinnverteilung will sauber geregelt sein. Genau da entstehen die Streitfälle, wenn sich später jemand trennt.

Wann sollte ich mich vor einer Praxisabgabe melden?

Früher, als die meisten denken. Die steuerliche Behandlung des Veräußerungsgewinns lässt sich in den Jahren davor beeinflussen, im Jahr der Abgabe kaum noch.

Sprechen wir darüber, was in Ihrem Fall zu tun ist

Sie schildern Ihre Lage, wir sagen Ihnen, was wir übernehmen würden und was besser bei Ihnen bleibt. Am Ende steht eine ehrliche Antwort, ob wir zueinander passen.

Oder rufen Sie an: 0201 84108-0 · Antwort innerhalb von 48 Stunden