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Buchführung heißt: Jeder Geschäftsvorfall wird erfasst, geordnet und ausgewertet. Daraus entstehen die Umsatzsteuer-Voranmeldung ans Finanzamt und Ihre monatliche Auswertung — die Zahl, an der Sie sehen, ob das Jahr läuft.

Wir arbeiten digital. Belege kommen per Scan oder aus Ihrer Rechnungssoftware, Papier ist möglich, aber nicht nötig. Was Sie selbst machen und was wir übernehmen, legen wir zu Beginn gemeinsam fest — das ist keine Formalie, sondern die Stelle, an der sich entscheidet, wie viel Arbeit bei Ihnen bleibt.

02Was wir übernehmen
  • Laufende Finanzbuchhaltung für Unternehmen jeder Größe, Branche und Rechtsform
  • Umsatzsteuer-Voranmeldungen und Zusammenfassende Meldungen
  • Betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) und Summen- und Saldenliste jeden Monat
  • Offene-Posten-Buchhaltung: Sie sehen, wer noch nicht gezahlt hat
  • Korrespondenz mit dem Finanzamt, wenn Rückfragen kommen
03Wie die Zusammenarbeit abläuft

Am Anfang steht ein Gespräch darüber, welche Aufgaben bei Ihnen bleiben und welche zu uns wandern. Wir nennen das die Schnittstelle. Manche Mandanten erfassen ihre Ausgangsrechnungen selbst und geben nur den Rest ab, andere übergeben alles.

Danach läuft es im Monatsrhythmus: Sie liefern die Belege, wir buchen, melden die Umsatzsteuer an und schicken Ihnen die Auswertung. Fragen dazu beantwortet die Person, die Ihre Buchhaltung auch tatsächlich bearbeitet — nicht eine Hotline.

Was wir jeden Monat von Ihnen brauchen

Ausdrucken oder abhaken. Je vollständiger die Übergabe, desto weniger Rückfragen — und desto günstiger wird es.

  • 1Ausgangsrechnungen des Monats (die Rechnungen, die Sie geschrieben haben)
  • 2Eingangsrechnungen des Monats (die Rechnungen, die Sie bezahlt haben oder noch bezahlen)
  • 3Kontoauszüge aller Geschäftskonten, lückenlos und mit Nummerierung
  • 4Kassenbuch und Kassenbelege, falls Sie Bargeld einnehmen
  • 5Belege zu Darlehen, Leasing und Versicherungen, wenn sich etwas geändert hat
  • 6Bewirtungsbelege mit Anlass und Teilnehmern auf der Rückseite
  • 7Fahrtenbuch oder die Angaben zur Ein-Prozent-Regelung beim Firmenwagen

Häufige Fragen

Wann muss die Umsatzsteuer-Voranmeldung raus?

Grundsätzlich bis zum 10. Tag nach Ablauf des Voranmeldungszeitraums — je nach Umsatz monatlich oder vierteljährlich. Mit einer Dauerfristverlängerung verschiebt sich der Termin um einen Monat. Um die Frist kümmern wir uns, Sie müssen nur rechtzeitig die Belege liefern.

Können wir Belege einfach fotografieren?

Ja. Wir arbeiten voll digital, ein Foto oder Scan reicht. Wichtig ist nur, dass der Beleg lesbar ist und Sie das Original so aufbewahren, wie es die Aufbewahrungsfristen verlangen.

Was passiert, wenn ich einen Monat zu spät liefere?

Wir melden uns, bevor die Frist reißt. Wird es trotzdem eng, beantragen wir eine Fristverlängerung oder melden geschätzt an und korrigieren später. Verspätungszuschläge entstehen nur, wenn gar nichts passiert — deshalb erinnern wir aktiv.

Bleibt dieselbe Person zuständig?

Ja. Bei uns bearbeitet dieselbe Sachbearbeiterin oder derselbe Sachbearbeiter Ihre Buchhaltung über die Jahre. Das ist der Grund, warum Rückfragen bei uns kurz sind.

Sprechen wir darüber, was in Ihrem Fall zu tun ist

Sie schildern Ihre Lage, wir sagen Ihnen, was wir übernehmen würden und was besser bei Ihnen bleibt. Am Ende steht eine ehrliche Antwort, ob wir zueinander passen.

Oder rufen Sie an: 0201 84108-0 · Antwort innerhalb von 48 Stunden