Eine Steuererklärung ist schnell abgegeben und langsam korrigiert. Wir erstellen und prüfen Erklärungen jeder Art — Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer, Erbschaft- und Schenkungsteuer — und wir prüfen jeden Bescheid, der zurückkommt.
Der zweite Teil ist der, den viele übersehen. Ein Steuerbescheid wird nach einem Monat bestandskräftig. Wer ihn nicht prüft, verschenkt in dieser Zeit womöglich Geld, das danach nicht mehr zu holen ist.
- Einkommensteuererklärung für Privatpersonen, Freiberufler und Gesellschafter
- Körperschaft- und Gewerbesteuererklärung
- Umsatzsteuer-Jahreserklärung
- Gesonderte und einheitliche Feststellungserklärungen für Personengesellschaften
- Erbschaft- und Schenkungsteuererklärungen
- Erklärungen mit Auslandsbezug — Wohnsitz, Beteiligungen oder Vermietung im Ausland
Wenn der Bescheid kommt, gleichen wir ihn Position für Position mit dem ab, was erklärt wurde. Weicht etwas ab, klären wir, ob die Abweichung berechtigt ist. Ist sie es nicht, legen wir fristgerecht Einspruch ein.
Sie bekommen von uns eine verständliche Aufstellung: was festgesetzt wurde, was zu zahlen ist, wann es fällig ist — und ob wir Einspruch empfehlen.
| Wer gibt ab | Reguläre Frist | Was das bedeutet |
|---|---|---|
| ohne Steuerberater | 31. Juli des Folgejahres | Sieben Monate nach Jahresende |
| mit Steuerberater | letzter Tag im Februar des übernächsten Jahres | Rund ein Jahr mehr Zeit |
| nach Aufforderung durch das Finanzamt | die im Schreiben genannte Frist | Geht allen anderen Fristen vor |
| Einspruch gegen einen Bescheid | ein Monat nach Bekanntgabe | Danach ist der Bescheid bestandskräftig |
Grundlage ist § 149 Abgabenordnung. Für einzelne Jahre gab es abweichende Sonderregelungen; wir prüfen das für Ihren Fall.
Häufige Fragen
Ich habe seit Jahren keine Erklärung abgegeben. Ist das ein Problem?
Es ist lösbar. Wir schauen zuerst, welche Jahre offen sind und ob eine Nacherklärung nötig ist. Wichtig ist, dass die Initiative von Ihnen ausgeht und nicht vom Finanzamt — das macht in der Bewertung einen erheblichen Unterschied.
Lohnt sich ein Steuerberater bei einer einfachen Erklärung?
Nicht immer. Wenn Sie nur Arbeitslohn und eine Pendlerpauschale haben, sagen wir Ihnen das offen. Interessant wird es bei Immobilien, Beteiligungen, Auslandsbezug, Erbschaften oder wenn Sie selbstständig sind.
Wie kommen die Unterlagen zu Ihnen?
Digital, per Post oder persönlich — was Ihnen lieber ist. Für den digitalen Weg richten wir Ihnen einen Zugang ein, über den Sie Dokumente sicher hochladen können.
Sprechen wir darüber, was in Ihrem Fall zu tun ist
Sie schildern Ihre Lage, wir sagen Ihnen, was wir übernehmen würden und was besser bei Ihnen bleibt. Am Ende steht eine ehrliche Antwort, ob wir zueinander passen.
Oder rufen Sie an: 0201 84108-0 · Antwort innerhalb von 48 Stunden
