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Eine Steuererklärung ist schnell abgegeben und langsam korrigiert. Wir erstellen und prüfen Erklärungen jeder Art — Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer, Erbschaft- und Schenkungsteuer — und wir prüfen jeden Bescheid, der zurückkommt.

Der zweite Teil ist der, den viele übersehen. Ein Steuerbescheid wird nach einem Monat bestandskräftig. Wer ihn nicht prüft, verschenkt in dieser Zeit womöglich Geld, das danach nicht mehr zu holen ist.

02Welche Erklärungen wir erstellen
  • Einkommensteuererklärung für Privatpersonen, Freiberufler und Gesellschafter
  • Körperschaft- und Gewerbesteuererklärung
  • Umsatzsteuer-Jahreserklärung
  • Gesonderte und einheitliche Feststellungserklärungen für Personengesellschaften
  • Erbschaft- und Schenkungsteuererklärungen
  • Erklärungen mit Auslandsbezug — Wohnsitz, Beteiligungen oder Vermietung im Ausland
03Was nach der Abgabe passiert

Wenn der Bescheid kommt, gleichen wir ihn Position für Position mit dem ab, was erklärt wurde. Weicht etwas ab, klären wir, ob die Abweichung berechtigt ist. Ist sie es nicht, legen wir fristgerecht Einspruch ein.

Sie bekommen von uns eine verständliche Aufstellung: was festgesetzt wurde, was zu zahlen ist, wann es fällig ist — und ob wir Einspruch empfehlen.

Fristen, die für Sie gelten
Wer gibt abReguläre FristWas das bedeutet
ohne Steuerberater31. Juli des FolgejahresSieben Monate nach Jahresende
mit Steuerberaterletzter Tag im Februar des übernächsten JahresRund ein Jahr mehr Zeit
nach Aufforderung durch das Finanzamtdie im Schreiben genannte FristGeht allen anderen Fristen vor
Einspruch gegen einen Bescheidein Monat nach BekanntgabeDanach ist der Bescheid bestandskräftig

Grundlage ist § 149 Abgabenordnung. Für einzelne Jahre gab es abweichende Sonderregelungen; wir prüfen das für Ihren Fall.

Häufige Fragen

Ich habe seit Jahren keine Erklärung abgegeben. Ist das ein Problem?

Es ist lösbar. Wir schauen zuerst, welche Jahre offen sind und ob eine Nacherklärung nötig ist. Wichtig ist, dass die Initiative von Ihnen ausgeht und nicht vom Finanzamt — das macht in der Bewertung einen erheblichen Unterschied.

Lohnt sich ein Steuerberater bei einer einfachen Erklärung?

Nicht immer. Wenn Sie nur Arbeitslohn und eine Pendlerpauschale haben, sagen wir Ihnen das offen. Interessant wird es bei Immobilien, Beteiligungen, Auslandsbezug, Erbschaften oder wenn Sie selbstständig sind.

Wie kommen die Unterlagen zu Ihnen?

Digital, per Post oder persönlich — was Ihnen lieber ist. Für den digitalen Weg richten wir Ihnen einen Zugang ein, über den Sie Dokumente sicher hochladen können.

Sprechen wir darüber, was in Ihrem Fall zu tun ist

Sie schildern Ihre Lage, wir sagen Ihnen, was wir übernehmen würden und was besser bei Ihnen bleibt. Am Ende steht eine ehrliche Antwort, ob wir zueinander passen.

Oder rufen Sie an: 0201 84108-0 · Antwort innerhalb von 48 Stunden